AGB
Alle Bilder von Dream Photography sind Urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht weiter erworben werden.
PRÄAMBEL
- Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Dream Photography» (Sarah Wyss) und der als Auftrag gebende Person erreicht werden.
- Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.
- Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
- Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
- Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
- Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CDROMs, Computerfestplatten, im Internet oder in sozialen Netzwerken gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
Ausführung der fotografischen Arbeit
1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
4. Die Location für die fotografische Arbeit wird vor dem Shooting zwischen Fotografin und Kunde besprochen.
5. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
Shootingsvertrag & Einverstädnis
Nach der Einreichung, der elektronischen Buchung des Shootings, wird die Fotografin mit dem Kunden in Kontakt treten.
Alle Bilder darf der Fotograf als Werbung nutzen.
Termine
1. Der Shootingstermin wird nach erhalt der Buchung direkt mit dem Kunden besprochen.
2. Wird der besprochene Termin nicht 24 Stunden vorher abgesagt, wird der gesamte Betrag (100%) dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Termine können einmal verschoben werden, ausgenommen unvorhersehbare Gründe treten in Kraft wie Krankheit. Bei mehreren Verschiebungen des Termines, ist die Fotografin berechtigt den Termin zu stornieren und 50% des Betrages in Rechnung zu stellen.
4. Muss das Shooting Wetterbedingt verschoben werden, wird die Fotografin einen neuen Termin mit dem Kunden vereinbaren.
Zahlung
1. Der volle Betrag muss vor dem Shootingstag überwiesen werden. Twint oder Überweisung ist möglich. Ohne Zahlung wird kein Shooting durchgeführt.
2. Bei Gutscheinen kann auch ein Teilbetrag bezahlt werden.
Gutscheine
1. Gutscheine können direkt auf der Website erworden werden.
2. Die Gutscheine sind 1 Jahr gültig und können nach Ablaufdatum nicht mehr eingelöst werden
GESUNDHEIT DES TIERES
Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie der volle Shooting-Betrag in Rechnung gestellt
LEISTUNGSSTÖRUNG
Wartezeiten am Termin die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden von der vereinbarten Gesamtzeit des Shootings abgezogen. Das Shooting wird nicht kostenfrei verlängert oder ein zweiten Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden keine Kosten aufgrund von Wartezeiten rückerstattet.
PFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Es obliegt dem Kunden insbesondere die Zustimmung der zu fotografierenden Personen (Model Release), des Tierbesitzers (Property Release) oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Fotomaterials einzuholen, wenn der Kunde Personen, Tiere oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
LEISTUNG DES FOTOGRAFEN
- Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Komposition zu.
- Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.) seiner Wahl einsetzen.
- Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
- Analog und digital hergestellte Fotos, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Fotomaterial.
- Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung sowie die Bildauswahl oder Bildbearbeitung betrifft, ist ausgeschlossen. Bei «nicht Gefallen» der Fotos wird kein Honorar zurückerstattet. Wünsche können geäussert, müssen aber nicht berücksichtigt werden, sofern diese nicht vor dem Shooting in schriftlicher Form vorliegen und vom Fotografen bestätigt wurden.
- Für Fotoshootings gilt es zu beachten, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Umgebung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss. Wenn gewünscht, wird ein neuer Termin vereinbart, für den erneute Fahrtkosten und evt. Gebühren für weitere Leistungen anfallen können.
- Der Fotograf kann nicht garantieren, dass Motivwünsche die der Kunde geäussert hat, umgesetzt werden können, da diese immer Abhängig von der Location, den allgemeinen Umständen, dem Wetter und dem tierischen Verhalten sind. Sollten Motivwünsche nicht umgesetzt werden können, stellt dies keinen Grund für eine Kostenrückerstattung dar.
- Reklamationen die Qualität oder Zustand des Fotomaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Fotomaterial als genehmigt. Es ist die Aufgabe des Kunden, vor Bestellung von Fotomaterialien die digitalen Vorlagen genau in Augenschein zu nehmen. Details, welche schon in den digitalen Vorlagen enthalten sind, stellen weder dort noch auf den hieraus hergestellten Fotomaterialien einen Mangel dar.
- Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Mit Übergabe der Daten an den Kunden trägt dieser die Verantwortung für etwaige Verschlechterungen oder Verlust.
- Vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb 3–6 Arbeitswochen aus. Durch eine hohe Auftragslage, geschäftliche Reisen und Stosszeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und Onlinedarstellung sind keine Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigter Beanstandung besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Warenwertes.
HAFTUNG
- Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
- Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer XI 1.) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.
- Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenstände, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Kunden vorgelegt. Der Kunde ist insoweit selbst verantwortlich, für die geplante Veröffentlichung relevante Drittrechte zu klären. Der Fotograf wird vom Kunden nur mit der Erstellung von solchen Fotos von Menschen, Tieren, Objekten und Vorlagen beauftragt bei denen der Kunde die Klärung von etwaigen relevanten Drittrechten übernommen hat. Dies erstreckt sich auch auf die Nutzung der Aufnahmen zur Eigenwerbung durch den Fotografin. Der Kunde hält den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
- Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.
- Bei Personen-, Tier- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen.
- Der Kunde und Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden die durch das Tier verursacht wurden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
- Der Fotograf kann nicht für einen Diebstahl, der während einer Fotosession stattgefunden hat, haftbar gemacht werden und rät, Wertgegenstände entsprechend zu sichern.
- Werden ausgeliehene Gegenstände (z.B. Kamera, Handy, Halfter, Halsbänder, Leinen) vom Fotografen durch den Kunde oder das Tier beschädigt oder zerstört, so muss der Kunde für die Neubeschaffung aufkommen.
- Der Kunde ist während der gesamten Fotosession für den physischen so wie psychischen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach einer Fotosession auftreten haftet der Fotograf nicht.
- Sollten digitale Bildwerke, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechte, in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität und Farben der Ergebnisse übernehmen.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der fotografischen Arbeiten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Der Fotograf haftet nicht für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.). Die Fotograf haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
- Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, den Auftrag durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen und Termine des Fotografen für beide Seiten zu berücksichtigen.